Evangelisch rund um den Rodgau

Wie trete ich (wieder) in die Evangelische Kirche ein?

Glauben braucht Gemeinschaft:

Christinnen und Christen glauben, dass es sich zu leben lohnt, weil Gott die Menschen liebt. Glauben braucht Gemeinschaft. Deshalb ist es wichtig, dass es die Kirche gibt. In der Kirche wird der Glaube an kommende Generationen weiter gegeben - und das schon seit drei Jahrtausenden.

Gemeinschaft braucht Mitgliedschaft:

Ohne Kirche wäre unsere Gesellschaft ärmer. In der Kirche erfahren Menschen, dass es sich zu leben lohnt: in Besuchen, in Gottesdiensten oder in Kinder- und Jugendgruppen - aber auch in Krisenzeiten des Lebens.

Viele Christinnen und Christen engagieren sich für andere. Dazu brauchen sie Ihre Unterstützung.

Werden Sie Mitglied der evangelischen Kirche!
Wie das geht, erfahren Sie auf dieser Seite!

Wenn Sie schon einmal Mitglied einer Kirche waren...

Die Taufe ist die wichtigste Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Wenn Sie bereits getauft sind und damit früher der Evangelischen oder einer anderen Kirche angehörten, ist der Eintritt ganz einfach:

Sie führen ein Gespräch - entweder mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Wohnortgemeinde oder in einer Wiedereintrittsstelle. Mit einer Unterschrift werden Sie Mitglied der evangelischen Kirche. Bringen Sie zum Gespräch nach Möglichkeit Ihre Taufbescheinigung und die Austrittsbescheinigung mit. Wo Sie die nächsten Wiedereintrittsstellen finden, erfahren Sie hier.

Die Taufe ist einmalig und steht dafür, dass Gott Sie annimmt. Die Taufe wird grundsätzlich von den großen Kirchen gegenseitig anerkannt. Bei einem Wiedereintritt oder Übertritt werden Sie nicht erneut getauft.

Wenn Sie nicht getauft sind...

Sofern Sie noch nie einer Kirche angehört haben und damit noch nicht getauft sind, ist der erste Schritt zur Mitgliedschaft, dass sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Wohnortgemeinde einen Gesprächstermin vereinbaren.

Im Verlauf dieses Gesprächs werden Sie zusammen über Ihren Wunsch sprechen, getauft zu werden und damit zur Kirche zu gehören.

Außerdem vereinbaren Sie den Termin für den Taufgottesdienst. In der evangelischen Kirche wird in der Regel im Sonntagsgottesdienst getauft - denn Sie werden in die Gemeinschaft der Gläubigen aufgenommen. Aber auch bei Gottesdiensten im Grünen, in der Osternacht oder der Christmette sind Taufen möglich.

Mit dem Vollzug der Taufe gehören Sie dann der Evangelischen Kirche an.

Ihre Rechte und Pflichten als Kirchenmitglied

Mit Ihrer Mitgliedschaft in der Kirche verbinden sich zahlreiche Rechte:

So haben Sie Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung, Sie können Taufpatin oder -pate werden und am Abendmahl teilnehmen. Außerdem können Sie als Mitglied die Geschicke Ihrer Kirchengemeinde aktiv mitbestimmen - bei Gemeindeversammlungen und Kirchenvorstandswahlen.

Mit Ihrer Mitgliedschaft ist allerdings auch eine Verpflichtung verbunden - nämlich Kirchensteuer zu zahlen, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Die Höhe der Kirchensteuer liegt zurzeit bei neun Prozent des Betrages, den Sie als Lohn- oder Einkommenssteuer zahlen.

Mit der Kirchensteuer tragen Sie zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben der Kirche bei: in Verkündigung, Seelsorge und Beratung, in der Diakonie - also dem Dienst für den Nächsten, in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Senioren. Zudem ist die Kirchensteuer als Zuwendung steuerabzugsfähig.