Evangelisch rund um den Rodgau
8.07.10

Präventivpaket: Synodalvorstand beschließt Maßnahmen für den Schutz von Kindern in kirchlicher Obhut

Präventive Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in Obhut einer kirchlichen Einrichtung befinden, hat der Synodalvorstand des Evangelischen Dekanats Rodgau in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.



In Anlehnung an die „Richtlinien zu Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung“ der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wird künftig bei der Neueinstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit des Dekanats ein so genanntes „erweitertes Führungszeugnis“ verlangt. Es gibt im Gegensatz zum herkömmlichen und bisher üblichen Auszug aus dem Bundeszentralregister in weit größerem Umfang Auskunft darüber, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Delikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. So führt das erweiterte Führungszeugnis auch Vorstrafen auf, die unterhalb von drei Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen liegen.

Ferner soll mit allen bereits angestellten Mitarbeitenden eine Vereinbarung geschlossen werden, die darauf abzielt, dass die etwaige Aufnahme von polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit Sexualdelikten dem Arbeitgeber umgehend zu melden ist.
An die Kirchengemeinden des Dekanats richtet der Synodalvorstand die dringende Empfehlung, sich ebenfalls den EKHN-Richtlinien anzuschließen.